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Schulpflicht
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Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 30. April 2005 geboren wurden sowie alle im Sommer 2010 zurückgestellten Kinder.
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| Einschreibung |
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Kinder, die gegenwärtig einen öffentlichen Kindergarten in der Gemeinde Fehraltorf besuchen, müssen nicht eingeschrieben werden. Eltern, deren Kinder nun schulpflichtig werden und keinen Kindergarten im Ort besucht haben werden gebeten, umgehend mit der Schulverwaltung, Tel. 044 956 22 22 Kontakt aufzunehmen. Die Klassenzuteilung wird allen Eltern vor den Sommerferien schriftlich bekanntgegeben.
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Privatschulen, auswärtige Schulen
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Ebenso sind Kinder, welche ab dem neuen Schuljahr nicht in die öffentliche Schule der Schulgemeinde Fehraltorf eintreten werden, bis Mitte April 2011 schriftlich dem Schulsekretariat zu melden.
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| Rückstellungsgesuche |
| Rückstellungsgesuche für schulpflichtige Kinder sind schriftlich, mit Begründung und Beilage eines kinderärztlichen Zeugnisses bis spätestens Mitte Februar 2011 der Schulverwaltung einzureichen. |
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| Zuteilung/Gesuche |
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Die Zuteilungen werden in erster Linie unter Beachtung folgender Kriterien vorgenommen:
- Bildung von ausgewogenen Klassen (Grösse, Mädchen-Knaben, Leistung, Fremdsprachigkeit)
- Gruppen aus gleichen Quartieren
- Geschwister bei der selben Lehrperson
Zuteilungsgesuche sind bis Mitte April 2011 an das Schulsekretariat zu richten.
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| Beginn des neuen Schuljahres |
Das Schuljahr 2010/2011 beginnt für alle Klassen am Montag, 22. August 2011 nach Stundenplan resp. persönlicher Mitteilung der Lehrperson.
Postadresse:
Schule Fehraltorf, Schulsekretariat, Postfach 231, 8320 Fehraltorf
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